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Abstract: . . . regelmäßigen Bewertung der Einhaltung des Umweltrechtes ist zu dokumentieren. Die Bewertung muss sich auch auf „andere“ Vorschriften erstrecken, zu denen sich die Organisation bekennt. 4.5.3 Abweichungen, Korrektur, Vorbeugemaßnahmen Das Verfahren zur Behandlung von Abweichungen, Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen muss die in der Norm ISO 9001:2000 (Punkt 8.5.2) genannten Anforderungen erfüllen. 4.5.4 Lenkung von Aufzeichnungen Aufzeichnungen müssen klar, identifizierbar und rückverfolgbar sein. Die Organisation muss Aufzeichnungen definieren und aufrechterhalten, die ein gültiges UMS bezeichnen. 4.5.5 Interne Audits Die Auswahl der internen Auditoren muss unter . . . --663,1,332,751,3313
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